Die Berliner Staatsanwaltschaft betrachtet den Vorwurf, die @AufstandLastGen sei eine kriminelle Vereinigung als unhaltbar.
Die Aktionen sind „nicht nur durch die verfassungsrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern sogar im Einklang mit der Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) stehen.“
Die Aktivisti haben das Bundesverfassungsgericht im Rücken, wenn sie sich gegen den Rechtsbruch der Bundesregierung stellen.
https://taz.de/Klimaprotest-keine-kriminelle-Vereinigung/!5935457/
Die Aktionen sind „nicht nur durch die verfassungsrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern sogar im Einklang mit der Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) stehen.“
Die Aktivisti haben das Bundesverfassungsgericht im Rücken, wenn sie sich gegen den Rechtsbruch der Bundesregierung stellen.
https://taz.de/Klimaprotest-keine-kriminelle-Vereinigung/!5935457/