Kriminelle Vereinigung?
Die Staatsanwaltschaft Berlin lehnte bereits den Anfangsverdacht gegen uns ab, weil unsere Taten nicht erheblich genug seien. Das Landgericht Potsdam findet nun, den Anfangsverdacht könne man schon haben, macht dabei jedoch keine Aussage zur Erheblichkeit der Taten.
Das Gericht schreibt, wir hätten „das erklärte Ziel, durch Mittel des friedlichen zivilen Ungehorsams die Bundesregierung zu Maßnahmen gegen die Klimakrise und für eine nachhaltige Politik zu zwingen.”
Das Gericht selbst schreibt es: Wir sind friedlich. Der Paragraph zur „kriminellen Vereinigung“ ist dazu da, schwere Verbrechen zu unterbinden, nicht friedlichen zivilen Ungehorsam.
Hunderte haben sich bereits selbst angezeigt, Teil der Letzten Generation zu sein, gehen mit uns auf die Straße oder unterstützen uns mit spenden.
Zeit, dich zu positionieren – wie stehst du dazu, dass wir uns auflehnen gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen?