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Fehlender Mutterschutz nach Totgeburten
Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Totgeburt erleiden, haben in Deutschland keinen Anspruch auf Mutterschutz. Die Bundesregierung will den gesetzlichen Stichtag vorziehen. Kritikerinnen fordern dagegen eine Staffelung. Von Max Bertenrath.