Ein Staat, der toleriert, dass Zuckerkügelchen als Arzneimittel gelten, Heilpraktiker:innen ganz legal schwurbeln und Patient:innen regelmäßig mit Pseudomedizin in die Irre geführt werden, darf sich nicht wundern, wenn die gesundheitliche Bildung in der Bevölkerung sinkt.
@drluebbers wir verhandeln gerade mit Amtsgericht, externer Fallberatung und Kostenträger, ob wir im Ambulant Betreuten Wohnen "Zwamgsmaßnahmen" gegenüber einer jungen Frau mit Behinderung (in Bezug aufs Essverhalten) durchsetzen müssen, weil ihre Mutter (ges. Vertretung) sich diverse Lebensmittelunverträglichkeiten vom Heilpraktiker hat bestätigen lassen, für die es aus unserer Alltagserfahrung mit der Frau keinerlei Hinweise gibt. Bekräftigt durch ein Gefälligkeitsgutachten der Psychiaterin.
@Herr_Unterberg In dem Fall wäre eine neue ges. Vertretung vermutlich die bessere Lösung. @drluebbers
@aggi61 @drluebbers Auf jeden Fall! Tatsächlich hält das für uns zuständige Gericht die freie Betreuer:innenwahl der Klient:innen sehr hoch, was mal gut mal, schlecht in unserem Sinne ist. Es hat uns schon mehrmals geholfen übergriffige Eltern aus der Betreuung zu bekommen, wenn die Klient:innen dies wünschen. Wenn jedoch der/die Klient:in die Angehörigen als Betreuer:innen ausdrücklich möchte, sei es es aufgrund des Abhängigkeits- oder Machtverhältniss oder aus anderen Gründen, wird es schwer.
@Herr_Unterberg Ich hatte so einen Fall mal. Der Kunde war unser Pat. in der amb. Pflege. Wurde von den Angehörigen nur unzureichend versorgt, die aber auch die Betreuung hatten.
Am Ende wurde das Sozialgericht eingeschaltet. @drluebbers