Am #1Mai #TagDerArbeit daran erinnern, dass Beschäftigte in Behindertenwerkstätten nicht als Arbeitnehmer gelten und somit keinen Mindestlohn erhalten und auch kein Streikrecht für bessere Bedingungen haben.
Wenn zumindest jeder Lohn + Ausbildungsgeld und ähnliches Anrechnungsfrei wird (bei jeder Transfer Leistung, also Grundsicherung, Rente, Wohngeld).
Das wäre ja schon mal das minimum.
Arbeite auch in einer #WfbM