@Verfassungklage Also, dass ist ja eine Frechheit ohne Ende. Diese Aussage lässt sich auf jeden Arbeitenden anwenden. Das Arbeitsschutzgesetz gilt ausdrücklich für alle Beschäftigten.

@MichaelMetschkoll @Verfassungklage Richter sind aber keine Beschäftigten im Sinne des Arbeitszeitgesetz. Klingt komisch, ist aber so.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
siehe „Berufsrichter“
Das gilt auch für einige andere Berufsgruppen.
Wie gehabt, erst nachdenken und recherchieren - dann posten.

Richter (Deutschland) – Wikipedia

@NeOigasho @Verfassungklage Es geht aber nicht um das nationale Arbeitszeitgesetz, sondern um das europarechtlich indizierte Arbeitsschutzgesetz. Dort sind die Richter dabei. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__2.html
§ 2 ArbSchG - Einzelnorm