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Führerscheinsentzug ist nicht als Strafe im SInne des Strafrechtes zu verstehen, sondern als Maßnahme der Gefahrenabwehr. Wer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, dem muss diese Erlaubnis umgehend entzogen werden.
Führerscheinsentzug ist nicht als Strafe im SInne des Strafrechtes zu verstehen, sondern als Maßnahme der Gefahrenabwehr. Wer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, dem muss diese Erlaubnis umgehend entzogen werden.