Das revidierte #Datenschutzgesetz #revDSG muss nachgebessert werden:
* Über die Herkunft der Daten muss zwingend #Auskunft gegeben werden. Daten, deren Herkunft nicht bekannt müssen sofort und selbstständig gelöscht werden.
* Es müssen in jedem Fall alle Empfänger*innen von Daten sowie alle Auftragsdatenverarbeiter in der Auskunft aufgelistet werden. Blosse Kategorien sind nutzlos.