AT: Prozess: QuarantÀne missachtet - angeklagt wegen Verdachts der fahrlÀssigen Tötung
DMZ â POLITIK Š MM Š Lena Wallner Š FĂ€lle wie diesen gab es leider einige, zu viele. Nun kommt es in Ăsterreich zum ersten Prozess. Knapp drei Jahre nachdem die ersten Corona-Infektionen bestĂ€tigt wurden, findet in Ăsterreich einer der bisher wenigen und auĂergewöhnlichen Prozesse statt: Eine 57-JĂ€hrige soll im Dezember 2021 in Klagenfurt, mitten in einer der Corona-Wellen, die behördlich angeordnete QuarantĂ€ne nicht eingehalten haben - und so einen Nachbarn infiziert haben. Der 69-JĂ€hrige starb wenige Wochen spĂ€ter an Covid-19. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelte seit einem Jahr wegen grob fahrlĂ€ssiger Tötung gegen die 57-JĂ€hrige KĂ€rntnerin, die sich nach ihrer Infizierung mit Covid-19 nicht an die QuarantĂ€ne gehalten hat. Nun, ist sie angeklagt worden wegen Verdachts der fahrlĂ€ssigen Tötung. Die Anklage ist bereits rechtskrĂ€ftig, bestĂ€tigt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf Anfrage. Der Verhandlungstermin stehe mit 23. Februar bereits seit LĂ€ngerem fest. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt teilt weiter mit, dass der Angeklagten im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft drohen. Ein derartiges Verfahren sei noch neu fĂŒr Ăsterreich, noch nie gab es eine solche Anklage in Zusammenhang mit Corona. Doch weitere Verfahren könnten folgen, das die Staatsanwaltschaft auf das Gutachten eines Virologen zurĂŒckgreifen kann. So auch in diesem Fall, bei dem der Virologe herausfand, dass sowohl die 57-JĂ€hrige als auch ihr Nachbar den exakt gleichen Virusstamm in sich tragen. Somit sei das Virus "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von der Frau ĂŒbertragen worden, als sie trotz Absonderungsbescheides im Mehrparteienhaus unterwegs war. Die Anklagebehörde geht nach mehr als einem Jahr Ermittlungen davon aus, dass der Pensionist von ihr infiziert wurde. Rechtlich eingeordnet ist somit fĂŒr die Staatsanwaltschaft der Verdacht der fahrlĂ€ssigen Tötung sowie GefĂ€hrdung druch ĂŒbertragbare Krankheiten gegeben. Herausgeber / Quelle: Staatsanwaltschaft Klagenfurt