Kleine und private #Wohnprojekte geraten durch das überraschende vorzeitige Aus der Antragsfrist des @BMWSB_Bund für das #Baukindergeld neben der sowieso schwierigen finanziellen Lage in zusätzliche Probleme.

Nun gibt es eine Petition, gern teilen 👇

https://www.openpetition.de/petition/online/an-der-urspruenglichen-antragsfrist-fuer-das-baukindergeld-zum-31-12-2023-festhalten

An Der Ursprünglichen Antragsfrist Für Das Baukindergeld Zum 31.12.2023 Festhalten! - Online-Petition

Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Die Gewährung des Baukindergeldes ist an bestimmte Antragsfristen gebunden. Die wesentlichen Bedinungen folgen hier: Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 (ursprünglich 30.12.2020) erteilt worden ist. Nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige

openPetition