Vergütungsvereinbarung: Auf Mandatsgegenstand achten und richtig abrechnen

<p>Ein Stundenhonorar wird erst fällig, wenn die Höhe der jeweils angesetzten Stundensätze in der Honorarrechnung angegeben wird. Das OLG Düsseldorf mahnt zudem die genaue Angabe des Mandatsgegenstandes an.</p>