Weiterer, neuer #Haftgrund des AG Chemnitz: Nichtabschreckbar durch vollstreckte U-Haft.
"Der Beschuldigte hat sich von der schon einmal
gegen ihn vollstreckten Untersuchungshaft nicht abschrecken lassen."
ยง 112 Abs. 2 StPO analog.
Weiterer, neuer #Haftgrund des AG Chemnitz: Nichtabschreckbar durch vollstreckte U-Haft.
"Der Beschuldigte hat sich von der schon einmal
gegen ihn vollstreckten Untersuchungshaft nicht abschrecken lassen."
ยง 112 Abs. 2 StPO analog.