Totalüberwachung sämtlicher Flüge und Abgleich sämtlicher Passagiere mit Ausschreibungs- & Fahndungsdatenbanken durch das BKA ist unzulässig tinyurl.com/PNRurteil
@ccc Wie diese gesammelten Daten aussehen, kann man sich beim BKA beauskunften lassen. Der Auskunftsgenerator von Datenschmutz macht es mit wenigen Klicks möglich. https://datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft