@OchMensch
Ich sehe es ähnlich. Mein gesundes Rechtsempfinden zweifelt, dass Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit gemäß Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den der Staat gegenüber Bürgern zu achten hat, bei dieser Maßnahme beachtet werden.
Ich sehe es ähnlich. Mein gesundes Rechtsempfinden zweifelt, dass Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit gemäß Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den der Staat gegenüber Bürgern zu achten hat, bei dieser Maßnahme beachtet werden.