Gericht erläutert Urteil: Arbeitszeit muss ab sofort erfasst werden

Jede zweite Überstunde wird nicht bezahlt. Das Bundesarbeitsgericht verpflichtet immerhin alle Arbeitgeber, die Arbeitszeiten zu protokollieren. Die Bundesregierung will sich nun beeilen, ihren Gesetzentwurf vorzulegen. Der wäre allerdings gar nicht nötig - die Pflicht gilt bereits.

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@klausramsaier Gelten denn Beamte als Arbeitnehmer?
@CathrineHeine das ist im Grunde egal. Muss für alle gelten.
@klausramsaier da bin ich nicht so sicher. Da müsste Verwaltungsrecht gelten. But what do I know? Hat jemand vielleicht Jurist*innen im Bekanntenkreis?