Gericht erläutert Urteil: Arbeitszeit muss ab sofort erfasst werden

Jede zweite Überstunde wird nicht bezahlt. Das Bundesarbeitsgericht verpflichtet immerhin alle Arbeitgeber, die Arbeitszeiten zu protokollieren. Die Bundesregierung will sich nun beeilen, ihren Gesetzentwurf vorzulegen. Der wäre allerdings gar nicht nötig - die Pflicht gilt bereits.

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@klausramsaier Gelten denn Beamte als Arbeitnehmer?
@CathrineHeine @klausramsaier Nein, das sind "Dienende" ihres "Herren". (Also auf mich wirkt das Wording schon so ein bisschen wie Sklavenhalter und ihre Sklaven in den Südstaaten der VSA ;-) )