Bayerische Behörden stehen der Bayerischen Staatsregierung in Nichts nach darin, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die verfassungsfeindlich sind und irgendwann von bayerischen, Deutschen oder EU-Gerichten kassiert werden.
Bis dahin sind sie dann leider geltendes Recht. /1
Bis dahin sind sie dann leider geltendes Recht. /1