Gericht erläutert Urteil: Arbeitszeit muss ab sofort erfasst werden

Jede zweite Überstunde wird nicht bezahlt. Das Bundesarbeitsgericht verpflichtet immerhin alle Arbeitgeber, die Arbeitszeiten zu protokollieren. Die Bundesregierung will sich nun beeilen, ihren Gesetzentwurf vorzulegen. Der wäre allerdings gar nicht nötig - die Pflicht gilt bereits.

n-tv NACHRICHTEN
@klausramsaier Ich hoffe ja sehr darauf...
@stefanhanauska @klausramsaier Ich mache das, aus Gründen, seit ca. 2 Jahren. Notiere in einer Tabelle 'Kommt', 'Geht' und in Stichworten Unterricht und größere ausserunterichtliche Aktivitäten sowie teilbare und nicht-teilbare Dienstpflichten. Ergebnis: Bei einer Pflichtstundenzahl von 9 Stunden = 13,85 Arbeitstunden komme ich auf 1,5 Überstunden pro Woche. Dabei rechne ich entsprechend 30 Urlaubstage und Überstundenausgleich für die anderen 6 Ferienwochen.
@makeratschool @klausramsaier Das mache ich auch (bei zwei meiner Tätigkeiten bin ich auch angehalten, das zu tun). Bin in diesem SJ bzgl. der Tätigkeit in der Schule bei +219 h (bei 13 h 20 min Zeit pro Woche).
@stefanhanauska @klausramsaier Im ersten Pandemiejahr hatte ich +400h und als es um die versprochene Kompensation ging, hieß es, ich solle doch so 1-2 Jahre warten. Seit dem gibt es die Tabelle und mit 1,xh je Woche kann ich leben. Den Ausgleich hole ich mir in anderer Form.