Meldepflichtige Datenschutzverletzung bei aktivierter "erweiterter Rechtschreibprüfung" in Webbrowsern?

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Erweiterte Rechtschreibprüfung: Browser-Funktionalität kann personenbezogene Daten an Dritte übermitteln

Verantwortliche Stellen in Hessen sollten dringend die Einstellungen der von ihnen eingesetzten Browser überprüfen. Im Falle der Aktivierung einer cloudbasierten Schreibunterstützung kann es zur Übermittlung personenbezogener Daten wie zum Beispiel Passwörter an den Browser-Hersteller kommen, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage vorliegt. Hierdurch kann der Schutz personenbezogener Daten verletzt werden.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit