„Der reflexartige Ruf nach (härteren) Strafe(n) ist symptomatisch für einen Politikbetrieb, in dem gesellschaftliche Konflikte an den eigentlichen, inhaltlichen Problemen vorbei verhandelt werden.

Nur ist neben der ohnehin zweifelhaften, empirisch nie belegten Abschreckungswirkung zu fragen, ob gerade das Kriminalstrafrecht das überhaupt leisten kann – und sollte“

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Feindbild Klimaaktivismus

Die jüngsten Klimaproteste der Bewegung „Letzte Generation“ haben eine Diskussion über Strafverschärfungen für Klima-Aktivist*innen entfacht. Der reflexartige Ruf nach (härteren) Strafe(n) ist symptomatisch für einen Politikbetrieb, in dem gesellschaftliche Konflikte an den eigentlichen, inhaltlichen Problemen vorbei verhandelt werden. Die Kriminalisierung

Verfassungsblog
@holgi Natürlich kann das Kriminalstrafrecht das nicht leisten. Wir brauchen ob der Schwere der Delinquenz hier eine neue Kategorie: Klimastrafrecht!!11
@holgi Es geht ja nicht wirklich darum, "Verhaltensweisen unterbinden zu wollen, die Rechtsgüter gefährden". Denn dann würde bei Falschparkern, die Rettungseinsätze behindern, was zu Todesfällen führte, siehe Hamburg, ebenfalls Empörung laut werden. Die Fälle werden aber von der Politik ignoriert. Weil es um Politik geht, nicht um Rechtsgüter. Inhaftierte deswegen sind darum auch politische Gefangene. Das zu schützende Rechtsgut allein die Macht des Staates.
@holgi Einfach die 180.000 BtMG-Kleinverfahren in 200.000 Klimaschützeranklagen umschichten.
Und danach mit traurigen Augen verkünden, dass die Cannabislegalisierung leider doch nicht die gewünschte Entlastung der Justiz erbracht hat und deshalb immer noch keine Kapazitäten dafür da sind, Verherrlichung von Vernichtungskrieg, Kfz-Straftaten, Steuerhinterziehung und Hasskriminalität zu verfolgen 🤷‍♂️
@holgi Von einer Politik, die selbst bei tödlichen Fehlern nicht haftet, akzeptiert man das nicht.