Stimme der Vernunft in einer Gesellschaft, die #Krankheit, #Behinderung und Abhängigkeit kaum noch auszuhalten scheint: Stellungnahme des "AK z. Erforschung der NS-'Euthanasie' & Zwangssterilisation" z. Frage d. (geschäftsmäßigen) #Suizidbeihilfe, d. ich mitunterschrieben habe
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"Der Verlauf d. seit dem Ende des 19. Jhd. auch in Deutschland immer wieder geführten Debatte um die (ärztliche) Sterbehilfe zeigt, dass das Argument der Selbstbestimmung über das eigene Leben und Sterben zwar den Ausgangspunkt der Debatte, jedoch keine stabile Grenze bildet.
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Hist. gesehen erweiterten sich d. Forderungen nach 'ärztlicher Sterbehilfe' bald auf Menschen, die d. Verlangen nach Erlösung gar nicht mehr äußern konnten und deren Leben – auch aus einer Perspektive gesellsch. Nützlichkeit heraus – als nicht mehr lebenswert angesehen wurde."
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"Auch bei ernsthaftem Suizidbegehren und dem Wunsch nach Unterstützung im Suizid hängt der Prozess der Abwägung zwischen Tod und Weiterleben von den Antworten derjenigen ab, die um Suizidhilfe gebeten werden."
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"Eine gesetzl. Festschreibung v. Kriterien hingegen, d. aus einer subjekt. Perspektive heraus so etwas wie ein 'lebensunwertes Leben' annehmen & durch d. dann eine ärztl. #Suizidbeihilfe legitimiert werden soll,macht aus moral. Dilemma-Situationen & Ausnahmefällen eine Regel."
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"Das Paradoxon einer gesetzlichen Regulierung der Suizidassistenz besteht darin, dass sie zwar Einschränkungen und Kontrollen vorsieht, jedoch der Auffassung, dass Suizidassistenz nur als Ultima Ratio in aussichtslos empfundenen Fällen zur Durchführung kommen darf,
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in der Praxis gerade durch die Regulierung zuwiderläuft."
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