Bayern verabschiedet das Hochschulinnovationsgesetz #BayHIG. Darin werden Kooperationen in Art. 6 geregelt. Dies entspricht in Teilen der Regelung in Baden-Württemberg (LHG § 6). In Abs. 7 des BayHIG heißt es jedoch dazu "Im Rahmen des Zusammenwirkens erbringen die Beteiligten Leistungen in der Regel unentgeltlich." Das ist eine enorme Erleichterung der #Kooperationen, die wir zurzeit alle ganz dringen brauchen. Wir hoffen das es auch bei uns Schule macht.
https://www.stmwk.bayern.de/wissenschaftler/hochschulen/hochschulrechtsreform.html