Ein Gymnasiallehrer aus Rheinland-Pfalz wollte die Coronatests seiner Schülerinnen und Schüler nicht überwachen – er sei Risikopatient. Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt.
Verwaltungsgericht Trier: Lehrkräfte müssen Coronatests beaufsichtigen
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Verwaltungsgericht Trier: Lehrkräfte müssen Coronatests beaufsichtigen

Ein Gymnasiallehrer aus Rheinland-Pfalz wollte die Coronatests seiner Schülerinnen und Schüler nicht überwachen – er sei Risikopatient. Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt.

DER SPIEGEL