Liebe #Arbeitsrechtler:innen und #Formal-Nerds & #Steuerfüchse

Wenn Mensch eine #Dienstreise im #Internet in die #USA macht und jeweils #remote aus Deutschland von 17:oo bis 02:oo an der #Veranstaltung teilnimmt, gelten dann deutsche #Arbeitszeitregeln mit Zahlungsmodalitäten?

@derPUPE
Bin kein Fachmensch, aber nach meinem unmaßgeblichen Rechtsempfinden zählt selbstverständlich die real ausgeführte Tätigkeit, sprich: Arbeit bis in die Puppen.
Sollte das von administrativer Seite anders gesehen werden, würde ich wohl nachfragen, ob alternativ die Reise- und Hotelkosten geltend gemacht werden sollen.