„Ein Existenzminimum ist ein Existenzminimum. Was soll man da noch kürzen?“
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das #Arbeitslosengeld Zwei bei Pflichtverstößen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden darf. Der #HartzVier - Kritikerin Hannemann geht das nicht weit genug, andere halten das Urteil für angemessen und ausgewogen.
Die Bloggerin und Linken-Politikerin #Hannemann forderte eine komplette Abschaffung der Sanktionen.
Hartz Vier - "Ein Existenzminimum ist ein Existenzminimum"
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld Zwei bei Pflichtverstößen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden darf. Der Hartz-Vier-Kritikerin Hannemann geht das nicht weit genug, andere halten das Urteil für angemessen und ausgewogen. Die Bloggerin und Linken-Politikerin Hannemann forderte eine komplette Abschaffung der Sanktionen. Sie sagte im Deutschlandfunk, es stelle sich die Frage, warum Karlsruhe die 30 Prozent zulasse, bei Sanktionen, die darüber hinausgingen, aber mit dem Existenzminimum argumentiere. "Ein Existenzminimum ist ein Existenzminimum. Was soll man da noch kürzen?" Sie betonte zudem, dass Sanktionen nicht zu einer Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt führten. Hannemann, die früher selbst in einem Jobcenter tätig war, verlangte vor allem, den Mitarbeitern mehr Zeit für die Beratung zu geben. Ihr eigentlicher Wunsch sei aber ein bedingungsloses Grundeinkommen. Auch Juso-Chef Kühnert plädierte für eine Abschaffung aller Hartz-Vier-Sanktionen. Er kündigte an, auf dem SPD-Parteitag im kommenden Monat einen entsprechenden Antrag einzubringen. Der Grünen-Vorsitzende Habeck drängte ebenfalls auf eine grundlegende Reform von Hartz Vier. Er halte es für richtig, jetzt das System vom Kopf auf die Füße zu stellen, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Zudem müssten höhere Zuverdienste möglich werden.Sanktionen als "angemessene Reaktion"Der CDU-Sozialpolitiker Weiß hält eine grundlegende Reform von Hartz Vier dagegen für nicht angezeigt. Zu einer Totalrevision des Sozialgesetzbuches Zwei gebe das Urteil des Verfassungsgerichts keinen Anlass, sagte Weiß ebenfalls im Deutschlandfunk (Audio-Link). Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion erklärte, das Gericht habe bestätigt, dass Sanktionen eine angemessene Reaktion sein könnten. Es setze aber auch eine Grenze. Auch der FDP-Vorsitzende Lindner begrüßte, dass Sanktionen möglich bleiben. Der Grundsatz 'Fördern und Fordern' müsse auch weiter gelten, sagte er in Berlin. Der AfD-Abgeordnete Springer kritisierte das Urteil und warf dem Gericht vor, "unverantwortliche Anreize" zur Migration nach Deutschland zu setzen.Nur noch Kürzungen um 30 Prozent erlaubtDas Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil die Sanktionsmöglichkeiten gegen Hartz-Vier-Empfänger erheblich eingeschränkt. Bei Pflichtverletzungen seien Strafen zwar grundsätzlich möglich, Kürzungen von mehr als 30 Prozent seien aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bislang konnnten die Leistungen vollständig gestrichen werden, so dass auch die Wohnung nicht mehr bezahlt wurde. Arbeitsminister Heil (SPD) hatte nach der Entscheidung erklärt, sein Ziel sei, das System grundlegend zu verändern. Das Urteil sei ein klarer Auftrag, den Sozialstaat weiterzuentwickeln.