Übertragungsqualität drosseln oder Diensteklassen diskriminieren? #StreamOn verstößt gegen Netzneutralität https://www.deutschlandfunk.de/telekom-streamon-angebot-verstoesst-gegen-netzneutralitaet.1939.de.html?drn:news_id=1028076
Telekom - "StreamOn"-Angebot verstößt gegen Netzneutralität
Die Deutsche Telekom muss ihr Tarifmodell "Stream On" ändern oder vom Markt nehmen. Grund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen in Münster. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität - der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt. Das Gericht gab damit der Bundesnetzagentur recht. "StreamOn" ist ein Zusatzangebot für Telekom-Mobilfunkkunden, mit dem Musik und Videos ausgewählter Angebote übertragen werden können, ohne dass dies auf das Datenvolumen angerechnet wird. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in bestimmten Tarifen. Filme können nur in niedrigerer Auflösung angesehen werden. (Aktzenzeichen 13 B 1734/18)