Informationspflichten unterschreiben lassen - Kopf Tisch
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legte seinen 47. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und seinen 1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor | Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legte seinen 47. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und seinen 1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor
Mit Inkrafttreten des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) vom 3. Mai 2018 ist dem Hessischen Datenschutzbeauftragten auch die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten übertragen worden. In dieser Funktion ist er gem. § 89 HDSIG ebenfalls dem Landtag und der Landesregierung berichtspflichtig, so dass es nunmehr einen Doppelbericht zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit gibt.