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Der Hessische DSB stellt in seinem aktuellen TB noch einmal klar, dass keine Pflicht zur Unterschrift von Datenschutzerklärungen besteht. Laut Behörde wird diese vermehrt von Ärzten eingefordert, die bei fehlender Unterschrift die Behandlung verweigern. https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/der-hessische-beauftragte-f%C3%BCr-datenschutz-und-informationsfreiheit-legte-seinen

🐦🔗: https://twitter.com/hertingoberbeck/status/1143152315408535552

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legte seinen 47. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und seinen 1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor

Mit Inkrafttreten des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) vom 3. Mai 2018 ist dem Hessischen Datenschutzbeauftragten auch die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten übertragen worden. In dieser Funktion ist er gem. § 89 HDSIG ebenfalls dem Landtag und der Landesregierung berichtspflichtig, so dass es nunmehr einen Doppelbericht zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit gibt.