Erkrath-O-Mat

Erkrath-O-Mat zur Kommunalwahl 2025 in Erkrath.

Erkrath-O-Mat
Der Verfassungsgerichtshof hat die vom Landtag beschlossene Änderung des Mandatszuteilungsverfahrens bei den Kommunalwahlen für nichtig erklärt. Juristisch neige ich zwar eher dem Minderheitsvotum zu; aus demokratischer Sicht ist es aber sehr gut, dass nun an der Divisormethode mit Standardrundung festgehalten werden muss.
https://www.verfgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2025/11_250520/index.php
#Kommunalpolitik
#KW2025
VerfGH NRW: Erfolgreiche Organstreitverfahren wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes

VerfGH NRW: