Gebaren schützen kann". Die Kläger schreiben zudem, die angeblich innovativen Produkte, mit denen Augustus geworben habe, seien "aus öffentlich verfügbaren Programmiercodes zusammengehauene" Demoversionen gewesen. "In Wahrheit", so zitiert der "Spiegel" die Klage der Ex-Mitarbeiter, "hatte die Firma das behauptete Funding nicht, hatte auch kein Produkt und weder substanzielle Kunden noch Einnahmen."

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