"Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit", begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht."
Quelle: tagesschau.de
Vielleicht ist dieses #Drecksblatt mit seiner geringen Auflage einfach zu unbedeutend als dass wir uns darüber aufregen sollten. #fcknazis #fckcompact


