In der Schweiz dürfen #Hybridkatzen – eine Mischung aus einer Wild- und einer Hauskatze – nicht gezüchtet werden. Die erste Generation aus einer Paarung zwischen Wild- und Hauskatze wird Filialgeneration 1 – kurz F1 – genannt. #Hybride mit einem hohen Wildtieranteil sind laut der schweizerischen Tierschutzverordnung den Wildtieren gleichgestellt: Für F1 und F2 gelten daher die gleichen Haltungsvorschriften wie für Wildtiere. Um sie zu halten, ist eine Bewilligung nötig. Falls keine Rückkreuzung mehr vorgenommen wurde, dürfen Hybridkatzen ab der dritten Generation wie Hauskatzen gehalten werden; sie sind auch nicht meldepflichtig. Derzeit sind 14 000 #Bengalkatzen registriert. Doch ist nicht bekannt, wie viele Hybridkatzen es insgesamt in der Schweiz gibt.
Die Kreuzungen, die am Ursprung von Bengalkatzen, #Savannahs und #Caracat stehen, werden zwischen Tieren unterschiedlicher Gattungen vorgenommen, die sich unter natürlichen Umständen nicht paaren würden. Bei der Zwangspaarung kommt es vor, dass der #Wildkater die #Hauskatze verletzt; für sie ist der Deckakt laut Schweizer Tierschutz (STS) mit Angst, Stress und Schmerzen verbunden. Da die Tragzeit von Hauskatzen deutlich kürzer ist als bei Wildkatzen, kann es zu embryonalen Entwicklungsstörungen kommen. Weil die #Hybridkatzenwelpen zudem deutlich grösser sind als #Hauskatzenwelpen, kommt es bei der F1-Generation oft zu #Fehlgeburten und #Totgeburten Auch sind häufig #Kaiserschnitte nötig.
QUELLE Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Brown_spotted_tabby_bengal_cat.jpg