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Vielzahl von Anfragen kein Ablehnungsgrund

VG Berlin, Urteil vom 17.11.2021, VG 14 K 153/20

Behörden dürfen Anträge auf Verbraucherinformationen, die von verschiedenen Personen über eine Internetplattform gestellt werden, nicht wegen ihrer Vielzahl unter Hinweis auf ihre knappen Ressourcen und ihre „eigentlichen Aufgaben“ versagen.

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1153592.php

Verbraucherinformation: Vielzahl von Anfragen kein Ablehnungsgrund (Nr. 61/2020) - Berlin.de