📌 Festival verschoben? Geld zurück! LG Hamburg: Eine AGB-Klausel, die bei Absage/Verschiebung die Erstattung ausschließt, ist unwirksam. Ein Festival gilt oft als Terminvertrag; der Ticketpreis ist dann zurückzuzahlen. #Ticketrecht #Verbraucherschutz #AGB #Festival

https://www.ra-kotz.de/klausel-zur-rueckerstattung-bei-festival-absagen-wann-sie-ihr-geld-zurueckbekommen.htm