#TANZPAKT Stadt-Land-Bund
Frist: 22.9.
Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz und ermöglicht langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren. Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit.

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Antragsverfahren für #TANZPAKT online!
Ab 1. April können Fördermittel für die vierte Ausschreibungsrunde beantragt werden
 
Die Trägerinstitutionen bieten zwei Online-Termine an, bei denen sie das Programm vorstellen und Fragen rund um die #Antragstellung beantworten:
 
4. April 2025, 11:00 – 12:00 Uhr (in deutscher Lautsprache und DGS)
28. April 2025, 16:00 – 17:00 Uhr (in englischer Lautsprache)

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