Die ambulante einzeitige stereotaktische #Radiochirurgie ist bald für die Indikationen #Hirnmetastasen und #Vestibularisschwannom bzw. #Akustikusneurinom unter bestimmten Voraussetzungen #Kassenleistung. Ein Genehmigungsvorbehalt ist wohl nicht vorgesehen. Damit fällt die belastende Antragsbürokratie über § 2 Abs. 1a SGB V bald weg. Bislang war per Kasse lediglich die mehrzeitige (hypo-)fraktionierte #Radiatio bzw. #Strahlentherapie mittels #Linearbeschleuniger ambulant möglich.