#Pflegekammer BaWü
"Für die Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen in der Pflege sind zuallererst die Tarifpartner zuständig, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände.) ... [Die Pflegekammer] wird ihren Einfluss indirekt geltend machen und ggf. im konkreten Einzelfall aktiv werden, etwa einen Arbeitgeber durch Besuch eines „#Ombudsmannes“ oder einer „#Ombudsfrau“ auf bekannt gewordene Missstände hinweisen und eine Beratung zur Überwindung der Probleme anbieten."
https://www.pflegekammer-bw.de/fragen-antworten
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