📌 Rücktrittsversicherung: Kein Anspruch bei Vorerkrankungen! Das LG Dortmund stellte klar, dass bei bekannten und kurzfristig behandelten Krankheiten Stornokosten nicht erstattet werden. Eine qualifizierte Erstberatung kann Rechtssicherheit schaffen. #Versicherungsrecht #Reiserücktritt #LGDortmund
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Reiserücktrittversicherung: Ausschluss bei Vorerkrankung wirksam
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