"Anders als beim letzten angenommen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen, über dessen konkrete Umsetzung immer noch gestritten wird, würde die Änderung des Energiewendegesetzes automatisch in Kraft treten und müsste durch den Senat unmittelbar umgesetzt werden. Allerdings hat das Abgeordnetenhaus das Recht, auch per Volksentscheid zustande gekommene Gesetze zu ändern."

