Eins noch aus dem OLG KÖLN...
Das bunte Fenster im Kölner Dom (Künstler Gerhard Richter) ist damals bei Enthüllung durchaus kontrovers diskutiert worden und nicht nur deshalb außerordentlich bekannt.
Wenn nun ein Fotomensch Lichtbilder dieses Fensters aus dem Innenraum heraus erstellt und diese über eine Agentur kommerziell vermarktet, dann kann das keine gute Idee sein:
https://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/004_zt_letzte-pm_archiv_zwangs/002_archiv/001_zt_archiv_2025/011_PM_2025-05-30_OLG-K_Schadensersatz_Domfotos.pdf
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