#Strompreisvergünstigung bei Teilnahme am Smart Grid:
"#Netzbetreiber dürfen bei #Überlastung #Strombezug beschränken
Die #Stromnetze sind auf eine großflächige Nutzung von #Wärmepumpen und #Autoladestationen noch nicht ausgelegt. [...] Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig"