#Strompreisvergünstigung bei Teilnahme am Smart Grid:

"#Netzbetreiber dürfen bei #Überlastung #Strombezug beschränken

Die #Stromnetze sind auf eine großflächige Nutzung von #Wärmepumpen und #Autoladestationen noch nicht ausgelegt. [...] Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig"

https://www.golem.de/news/waermepumpen-und-lader-netzbetreiber-duerfen-bei-ueberlastung-strombezug-beschraenken-2311-179791.html

Wärmepumpen und Lader: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung Strombezug beschränken - Golem.de

Die Stromnetze sind auf eine großflächige Nutzung von Wärmepumpen und Autoladestationen noch nicht ausgelegt.

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