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Pflegende Angehörige
DIE ZEIT 10.11.2023
Sich um den Partner oder die Mutter kümmern, nebenbei oft noch arbeiten: Das leisten Millionen Menschen jeden Tag. DIE ZEIT interessiert, wie Sie mit der Belastung umgehen.
https://www.zeit.de/gesundheit/2023-10/pflegende-angehoerige-familie-belastung-beruf
Eine starke Familie gleicht die Fehler der Sozialversicherung aus.
Wir geben sehr, sehr viel Geld für die Sozialversicherung aus.
Einige Beispiele:
Wir leisten uns jährlich über 1 Milliarde Euro an Medizinischen Dienst Gutachten, damit Ansprüche von gesetzlich Versicherten geprüft werden.
Im Rahmen des SGB XII werden jährlich über 4 Milliarden Euro „Hilfe zur Pflege“ geleistet, weil die jährlich 53 Milliarden Euro Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung (SPV) nicht ausreichen.
Hilfsmittel wurden bisher im deutschen Sozialrecht durch Fachgesellschaften wie der BAR oder der DVfR definiert.
Jetzt sollen der GKV-Spitzenverband und die ABDA einen neuen Hilfsmittelbegriff innerhalb von 6 Monaten ins SGB V einführen.
Das kann nicht gut gehen und wird im durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) geführten Präqualifizierungsverfahren zu weitreichenden Problemen führen.
Es ist unverständlich, dass die AOK das Vertragsinstrument Ausschreibung fordert.
Seit 2019 besteht § 31 Abs. 1 und Abs. 5 SGB V unverändert fort. Das heißt,
für Verbandmittel und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung gilt § 126 SGB V in der bis zum 10. Mai 2019 geltenden Fassung. Der Bezug auf die im Mai 2019 geltende Fassung des SGB V bedeutet die Ausschreibungsoption.
Bisher hat keine Krankenkasse das Wettbewerbsinstrument eingesetzt.
In der ersten Beratung des von der #Bundesregierung
eingebrachten Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (#ALBVVG) äußert die #CDUCSU Fraktion zur Frage der #Präqualifizierung #apothekenüblicher #Hilfsmittel erstaunlicherweise die Beibehaltung des bestehenden Verfahrens.
Dies sei ein gutes System, welches sich bewährt habe, so Dietrich Monstadt, CDU/CSU Fraktion am 24.05.2023 im Bundestag,
Die #Apotheken #Betriebserlaubnis wird zur #Präqualifizierung bei apothekenüblichen #Hilfsmitteln zukünftig ausreichen.
Die #Entbürokratisierung für wesentliche Versorgungsbereiche:
#Inkontinenz- oder der #Diabetiker- oder der #Palliativversorgung.
Es fällt auch die Präqualifizierung für vollstationäre #Pflegeeinrichtungen, beschränkt auf aufsaugende #Inkontinenzhilfen.