Madeleine Henfling

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Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall“ ab. Revision ist nicht vorgesehen.
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Beschwerde abgelehnt: AfD ist „extremistischer Verdachtsfall“

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall“ ab. Revision ist nicht vorgesehen.

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Es gäbe ja die Möglichkeit sich die Frage zu Stellen, warum gehen so viele Menschen zur Zeit auf die Straße und was hat das mit uns zu tun? Oder man diffamiert einfach den Protest zusammen mit der BILD #CDU einfach lost... #BTW2025    #Dammbruch
Hier aus dem Phoenix-Interview die ähnliche Formulierung von heute morgen.