Mehrere Parteien (u.A. wir) haben gegen eine Gesetzesänderung bei der hessischen Kommunalwahl Verfassungsbeschwerde eingereicht, mit der die 2-3 stärksten Parteien hessenweit über 100 Sitze von kleineren Listen stehlen würden.
Der Staatsgerichtshof ist auf die klassischen Lügen der Landesregierung, wie dass das aktuelle HN-Verfahren kleine Listen bevorteilen würde oder dass die Handlungsfähigkeit von Parlamenten durch mehr Parteien gefährdet wäre, nicht hereingefallen.
https://hessen.klimaliste.org/presse/250924-Zuteilungsverfahren.html




