@MaSven @nicola Also in AT ist das Einzelfallentscheidung (wie ja meist bei der DSGVO) und es geht am Ende darum, die jeweiligen Interessen (Schutz von Personen / Leben / Eigentum als berechtig. Interesse den Grundrechten der betroffenen Personen gegenüberzustellen. Aka die DS-Folgenabschätzung. Und die obliegt mittlerweile den Betreiber*innen und müssen auch nicht mehr gemeldet werden. (Wie zB auch dashcams).
Aber dieser Abwägungsansatz zieht sich ja als Rechtsgrundlage durch die ganze DSGVO