RE: https://mastodon.social/@AwetTesfaiesus/116686433076409895
Und noch ein Jura Live Hack: ihr müsst auch als Privatperson euch nicht überlegen, welche Form der Vertragserfüllung angezeigt ist (Nachbesserung, Nacherfüllung, Mangelbeseitigung, Nachlieferung).
Das EU – Recht macht es euch sehr leicht.
Ihr sagt, was nicht stimmt.
Danach sagt ihr: „ich betrachte diesen Zustand als nicht vertragsgemäß.“ Und dann sagt ihr: ich fordere sie auf einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen.







