Einem demokratisch regierten Gemeinwesen steht es frei, Privateigentum zu erlauben und zu garantieren. Da es ohne Schutz durch das Gemeinwesen kein Eigentum geben kann, obliegt es allein ihm die Bedingungen für Erwerb, Fortbestand und Veräußerung zu regeln. Die Garantie von Eigentum bedeutet keine Aufgabe des demokratischen Mitbestimmungsrechts darüber, weil Eigentum immer unter dem Vorbehalt des Gemeinwesens besteht.
https://www.heribert-nix.de/2026/06/18/demokratischer-liberalismus-eigentum/









