nein, alles per Sie
ja teilweise
ja alle
anders, siehe Kommentar
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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
#Umfrage an Menschen, die viel im #Homeoffice / von zu Hause arbeiten:
Habt ihr ein Backup für eure Internetverbindung?
Und wenn ja, gerne kommentieren, wie dieses Backup aussieht.