@watch_union "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Verstehe nicht, wie man da als Rechtsanwalt überhaupt eine Klage gegen die KlimaaktivistInnen einreichen kann. Ist doch so offenkundig Quatsch. 🙂