Nehme ich da etwa „öffentliches Interesse“ wahr?
„Ein Radfahrer, der die B42 in Richtung St. Goarshausen befuhr, wurde trotz Gegenverkehr durch einen schwarzen Mercedes-Benz mit unzureichendem Seitenabstand überholt und anschließend beim Wiedereinscheren geschnitten. Durch das Fahrmanöver wurde der Radfahrer gefährdet.“






